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Startseite / Asylrecht

Asylrecht

Vom Asylantrag über die Klage bis zum Widerrufsverfahren: Die Kanzlei vertritt Schutzsuchende gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor den Verwaltungsgerichten.

Typische Anlässe

Wir helfen Ihnen, wenn

  • Ihre Anhörung beim Bundesamt bevorsteht,
  • Ihr Asylantrag ganz oder teilweise abgelehnt wurde,
  • Sie in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen,
  • das Bundesamt prüft, ob Ihr Schutzstatus widerrufen wird,
  • eine Abschiebung droht und schnell gehandelt werden muss,
  • Sie nach einer Ablehnung einen Weg zu einem Aufenthaltstitel suchen.

Leistungen

Beratung und Vertretung im Einzelnen

Asylverfahren beim Bundesamt

  • AsylG · VO (EU) 2024/1348
    Asylantrag und Anhörung

    Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ergänzungen und schriftliche Stellungnahmen.

  • VO (EU) 2024/1347
    Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz

    Prüfung, welcher Schutzstatus in Betracht kommt, und Vorgehen bei Zuerkennung eines niedrigeren Status.

  • § 60 Abs. 5, 7 AufenthG
    Abschiebungsverbote

    Schutz vor Abschiebung etwa wegen Krankheit oder unmenschlicher Behandlung im Herkunftsland.

  • AsylG
    Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige

    Erstreckung des Schutzstatus auf Ehegatten und minderjährige Kinder.

Zuständigkeit anderer EU-Staaten

  • VO (EU) 2024/1351
    Überstellungsverfahren

    Verfahren, in denen ein anderer EU-Staat zuständig sein soll, früher nach der Dublin-III-Verordnung, seit Juni 2026 nach dem neuen europäischen Recht. Eilantrag gegen eine drohende Überstellung.

  • Schutzstatus in einem anderen EU-Staat

    Verfahren von Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat anerkannt wurden.

Klage und Rechtsmittel

  • AsylG · VwGO
    Klage gegen ablehnende Bescheide

    Klage beim Verwaltungsgericht innerhalb der kurzen Fristen, Begründung und Vertretung in der mündlichen Verhandlung.

  • § 80 Abs. 5 VwGO
    Eilrechtsschutz

    Eilantrag gegen eine drohende Abschiebung oder Überstellung.

  • AsylG
    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Rechtsmittel gegen Urteile des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof.

Nach dem Asylverfahren

  • AsylG · VO (EU) 2024/1347
    Widerruf und Rücknahme

    Vertretung im Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren des Bundesamts, Stellungnahme und Klage gegen die Aberkennung des Schutzstatus.

  • AsylG · VO (EU) 2024/1348
    Folgeantrag und Wiederaufgreifen

    Erneutes Verfahren bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln.

  • §§ 25, 26 AufenthG
    Aufenthaltstitel nach Anerkennung

    Aufenthaltserlaubnis und später Niederlassungserlaubnis für Schutzberechtigte.

  • § 36a AufenthG
    Familiennachzug zu Schutzberechtigten

    Nachzug von Ehegatten und Kindern, soweit das Gesetz ihn derzeit zulässt.

  • §§ 60c, 60d, 25b AufenthG
    Perspektiven nach Ablehnung

    Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Bleiberecht und andere Wege zu einem Aufenthaltstitel.

Häufige Fragen

Fragen zum Asylrecht

Wie schnell muss ich gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF vorgehen?

Sofort. Die Klagefristen im Asylrecht sind sehr kurz und betragen je nach Bescheid oft nur ein bis zwei Wochen ab Zustellung. In manchen Fällen muss zusätzlich innerhalb derselben Frist ein Eilantrag gestellt werden, damit keine Abschiebung droht.

Senden Sie uns den vollständigen Bescheid mit dem Briefumschlag oder dem Zustelldatum.

Was geschieht in einem Widerrufsverfahren?

Das Bundesamt prüft, ob die Gründe für die Schutzgewährung weiterhin bestehen. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme ist oft entscheidend und sollte gut vorbereitet sein.

Ein Widerruf führt nicht automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Über den Aufenthaltstitel entscheidet die Ausländerbehörde gesondert.

Was kostet ein Asylklageverfahren?

Asylrechtliche Gerichtsverfahren sind gerichtskostenfrei; es fallen aber Anwaltskosten an. Wir arbeiten auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung und nennen Ihnen die Kosten für das empfohlene Vorgehen in der Erstberatung, bevor Sie uns beauftragen.

Was ist ein Folgeantrag?

Ein Folgeantrag ist ein erneuter Asylantrag nach einer bestandskräftigen Ablehnung. Er hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, und muss zeitnah gestellt werden.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.Per E-Mail oder telefonisch vereinbaren wir einen Termin zur Erstberatung. Bitte senden Sie vorab Bescheide und Schreiben der Behörde und nennen Sie laufende Fristen.

rechtsanwalt@elwing.de