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Asylrecht
Vom Asylantrag über die Klage bis zum Widerrufsverfahren: Die Kanzlei vertritt Schutzsuchende gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor den Verwaltungsgerichten.
Typische Anlässe
Wir helfen Ihnen, wenn
- Ihre Anhörung beim Bundesamt bevorsteht,
- Ihr Asylantrag ganz oder teilweise abgelehnt wurde,
- Sie in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen,
- das Bundesamt prüft, ob Ihr Schutzstatus widerrufen wird,
- eine Abschiebung droht und schnell gehandelt werden muss,
- Sie nach einer Ablehnung einen Weg zu einem Aufenthaltstitel suchen.
Leistungen
Beratung und Vertretung im Einzelnen
Asylverfahren beim Bundesamt
- AsylG · VO (EU) 2024/1348Asylantrag und Anhörung
Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ergänzungen und schriftliche Stellungnahmen.
- VO (EU) 2024/1347Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz
Prüfung, welcher Schutzstatus in Betracht kommt, und Vorgehen bei Zuerkennung eines niedrigeren Status.
- § 60 Abs. 5, 7 AufenthGAbschiebungsverbote
Schutz vor Abschiebung etwa wegen Krankheit oder unmenschlicher Behandlung im Herkunftsland.
- AsylGFamilienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige
Erstreckung des Schutzstatus auf Ehegatten und minderjährige Kinder.
Zuständigkeit anderer EU-Staaten
- VO (EU) 2024/1351Überstellungsverfahren
Verfahren, in denen ein anderer EU-Staat zuständig sein soll, früher nach der Dublin-III-Verordnung, seit Juni 2026 nach dem neuen europäischen Recht. Eilantrag gegen eine drohende Überstellung.
- Schutzstatus in einem anderen EU-Staat
Verfahren von Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat anerkannt wurden.
Klage und Rechtsmittel
- AsylG · VwGOKlage gegen ablehnende Bescheide
Klage beim Verwaltungsgericht innerhalb der kurzen Fristen, Begründung und Vertretung in der mündlichen Verhandlung.
- § 80 Abs. 5 VwGOEilrechtsschutz
Eilantrag gegen eine drohende Abschiebung oder Überstellung.
- AsylGAntrag auf Zulassung der Berufung
Rechtsmittel gegen Urteile des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof.
Nach dem Asylverfahren
- AsylG · VO (EU) 2024/1347Widerruf und Rücknahme
Vertretung im Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren des Bundesamts, Stellungnahme und Klage gegen die Aberkennung des Schutzstatus.
- AsylG · VO (EU) 2024/1348Folgeantrag und Wiederaufgreifen
Erneutes Verfahren bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln.
- §§ 25, 26 AufenthGAufenthaltstitel nach Anerkennung
Aufenthaltserlaubnis und später Niederlassungserlaubnis für Schutzberechtigte.
- § 36a AufenthGFamiliennachzug zu Schutzberechtigten
Nachzug von Ehegatten und Kindern, soweit das Gesetz ihn derzeit zulässt.
- §§ 60c, 60d, 25b AufenthGPerspektiven nach Ablehnung
Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Bleiberecht und andere Wege zu einem Aufenthaltstitel.
Häufige Fragen
Fragen zum Asylrecht
Wie schnell muss ich gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF vorgehen?
Sofort. Die Klagefristen im Asylrecht sind sehr kurz und betragen je nach Bescheid oft nur ein bis zwei Wochen ab Zustellung. In manchen Fällen muss zusätzlich innerhalb derselben Frist ein Eilantrag gestellt werden, damit keine Abschiebung droht.
Senden Sie uns den vollständigen Bescheid mit dem Briefumschlag oder dem Zustelldatum.
Was geschieht in einem Widerrufsverfahren?
Das Bundesamt prüft, ob die Gründe für die Schutzgewährung weiterhin bestehen. Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme ist oft entscheidend und sollte gut vorbereitet sein.
Ein Widerruf führt nicht automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Über den Aufenthaltstitel entscheidet die Ausländerbehörde gesondert.
Was kostet ein Asylklageverfahren?
Asylrechtliche Gerichtsverfahren sind gerichtskostenfrei; es fallen aber Anwaltskosten an. Wir arbeiten auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung und nennen Ihnen die Kosten für das empfohlene Vorgehen in der Erstberatung, bevor Sie uns beauftragen.
Was ist ein Folgeantrag?
Ein Folgeantrag ist ein erneuter Asylantrag nach einer bestandskräftigen Ablehnung. Er hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat oder neue Beweismittel vorliegen, und muss zeitnah gestellt werden.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.Per E-Mail oder telefonisch vereinbaren wir einen Termin zur Erstberatung. Bitte senden Sie vorab Bescheide und Schreiben der Behörde und nennen Sie laufende Fristen.
rechtsanwalt@elwing.de