Ablehnender Bescheid vom BAMF: Was Sie jetzt tun müssen
Nach einem ablehnenden Asylbescheid bleibt nur wenig Zeit. Diese Schritte sind sofort wichtig.
Kurz gesagt
Lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids und stellen Sie das Zustelldatum fest. Die Klagefrist ist sehr kurz, teilweise nur eine Woche ab Zustellung. In manchen Fällen muss innerhalb derselben Frist zusätzlich ein Eilantrag gestellt werden, damit keine Abschiebung droht. Melden Sie sich deshalb sofort.
1. Zustelldatum sichern
Die Frist beginnt mit der Zustellung. Bewahren Sie den Briefumschlag auf, er trägt häufig das Zustelldatum. Wurde der Bescheid in einer Unterkunft übergeben, notieren Sie Tag und Uhrzeit.
2. Art der Entscheidung prüfen
Ob nur Klage oder zusätzlich ein Eilantrag nötig ist, hängt von der Entscheidung ab. Wird der Antrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt, ist die Abschiebung oft sofort vollziehbar. Dann schützt nur ein rechtzeitiger Eilantrag. Haben Sie nur subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot erhalten, kann eine Klage auf die Flüchtlingseigenschaft in Betracht kommen.
3. Unterlagen zusammenstellen
Wir benötigen den vollständigen Bescheid, das Protokoll Ihrer Anhörung und alle Beweismittel, etwa Dokumente, ärztliche Atteste oder Fotos. Fehler im Anhörungsprotokoll sollten früh angesprochen werden.
4. Klage und Begründung
Die Klage wird beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Für die Begründung gilt eine eigene Frist. Asylrechtliche Gerichtsverfahren sind gerichtskostenfrei; es fallen jedoch Anwaltskosten an, die wir Ihnen in der Erstberatung nennen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Frist für die Klage?
In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Dort stehen auch das zuständige Gericht und ob ein Eilantrag erforderlich ist.
Darf ich während der Klage in Deutschland bleiben?
Bei einer einfachen Ablehnung hat die Klage in der Regel aufschiebende Wirkung. Bei einer Ablehnung als offensichtlich unbegründet oder unzulässig muss das Gericht die aufschiebende Wirkung erst im Eilverfahren anordnen.
Was ist, wenn die Frist schon abgelaufen ist?
Dann ist eine Klage grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, wenn Sie ohne Verschulden verhindert waren. Auch ein Folgeantrag kann ein Weg sein. Melden Sie sich trotzdem umgehend.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.Per E-Mail oder telefonisch vereinbaren wir einen Termin zur Erstberatung. Bitte senden Sie vorab Bescheide und Schreiben der Behörde und nennen Sie laufende Fristen.
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