Rauchverbot: Ein Wohnungseigentümer
kann auch nicht durch gerichtliche Entscheidung ein Rauchverbot in den gemeinschaftlichen
Räumen durchsetzen, wenn die Gemeinschaft schon eine Hausordnung mit
Verhaltensregeln für solche Räume hat und der Antrag, einen entsprechenden
Eigentümerbeschluss zu fassen, mit grosser Mehrheit abgelehnt worden
ist, BayObLG, Az.: 2Z BR 105/98