Vollmacht zu meiner/unserer außergerichtlichen
Vertretung und Prozeßvollmacht erteilt.
Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf Erledigung
der Angelegenheit durch Vergleich, Empfangnahme von Geld, Wertsachen
und Urkunden, Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen
(z.B. Kündigungen), Geltendmachung von Ansprüchen gegen
Schädiger und deren Versicherer, Ermächtigung zur Stellung
von Strafanträgen sowie zu deren Rücknahme und zur Vertretung
des Nebenklägers sowie zur Akteneinsicht, Entgegennahme von
Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Erteilung von Untervollmacht
und ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen.
Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren einschl. der
aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren.
Der Gegner, der Gerichtsvollzieher und jede andere
gerichtliche, behördliche und private Stelle, einschließlich
des/der gegnerischen Prozeßbevollmächtigten, werden angewiesen,
die in oben genannter Angelegenheit zu leistenden, zurückzuzahlenden,
beigetriebenen, hinterlegten Beträge auszuzahlen an die prozeßbevollmächtigte
Anwaltskanzlei.
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(Ort, Datum und Unterschrift)