Verkehrsrecht: 

 

Für die nachfolgenden Informationen wird in keiner Hinsicht Gewähr übernommen. Zusendungen von Ergänzungs- bzw. Korrekturvorschläge sind willkommen.

 

Urteile zum Verkehrsrecht:

·       Abbremsen: Ein Fahrzeugfahrer, der bei Grünlicht losfährt und dann sogleich wieder stark abbremst mit der Folge, daß das nachfolgende Fahrzeug deshalb auffährt, haftet mit einer Quote von 75%. Obwohl ein Sicherheitsabstand beim Anfahren an Ampeln nicht erforderlich ist, ist die Anforderung an Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft des nachfahrenden Fahrzeugs besonders hoch. Der Vorausfahrende darf nach § 4 I 2 StVO nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Der Nachfahrende muß nach § 1 StVO bei einem Aufschließen auf das vorausfahrende Fahrzeug mit besonderer Aufmerksamkeit und erhöhter Bremsbereitschaft fahren (AG Moers SP 05,370).

  • Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag: Bei fiktiver Abrechnung sind die Verrechnungssätze einer Fachwerkstatt maßgeblich. Eine Rückführung auf die mittleren ortsüblichen Verrechnungssätze ist nicht vorzunehmen, AG Iserlohn, Az. 41 C 295/99
  • Alkohol: Die Alkoholisierung eines Kraftfahrers darf im Rahmen der Abwägung nach § 17 StVG nur dann berücksichtigt werden, wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass die Alkoholisierung für den Eintritt des Unfalls mit ursächlich geworden ist, AG Hildesheim, Az. 18 C 51/99

·       Anfahren: Wer nach einem nicht verkehrsbedingten Halt am Fahrbahnrand anfährt, hat die Pflichten nach § 10 StVO zu beachten, gleich ob er sich nach links wieder in den Verkehr einfädelt oder geradeaus nach vorn losfährt (LG Berlin ZfS 04,448). Kommt es in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Anfahren vom Fahrbahnrand oder einem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision zwischen dem Anfahrenden bzw. Wechselnden und dem nachfolgenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den anfahrenden/Fahrstreifenwechsler (KG MDR 08,562).

  • Auffahrunfall: Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis eines verschuldeten Unfalls wird nicht dadurch entkraftet, dass das vorausfahrende Fahrzeug schlecht erkennbare Bremslichter hatte, AG Greiz, Az. 1 C 734/99
  • Aufsichtspflicht der Eltern: Eine Verletzung der Aufsichtspflicht über einen fünfjährigen Jungen liegt nicht vor, wenn das Kind mit seinem Fahrrad direkt vor dem Elternhaus in einer ruhigen Wohnstraße spielt, bisher nicht durch Zerkratzen von Autos aufgefallen ist, in halbstündigen Abständen von der Mutter als Aufsichtspflichtige überwacht wird und trotzdem ein Fahrzeug dabei zerkratzt wird, LG Bayreuth, DAR 98,143
  • Aufwendungsersatz: Ein Unfallgeschädigter kann nur Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage machen würde. Zu Aufwendungen dieser Art gehört die Miete eines Ersatzfahrzeuges für ca. 3 Wochen nicht, wenn dem Geschädigten mehrere andere Pkw zur Verfügung stehen, die ohne weiteres hätten benutzt werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unfallfahrzeug nur wenig gefahren worden ist, OLG Köln, Az. 19 U 60/99
  • Bodenwellen: Auch auf den Straßen in den neuen Bundesländern dürfen Autofahrer grundsätzlich darauf vertrauen,dass sie ihr Fahrzeug bei angepasstem Tempo ungefährdet von Bodenunebenheiten fahren können.Trotzdem mußte der Autofahrer, der mit seinem Wagen in einer 21 cm tiefen Bodenwelle hängengeblieben war, ein Viertel der Reparaturkosten selbst zahlen. Ihm wurde die Betriebsgefahr der bei diesem Wagentyp serienmäßigen Mindestbodenfreiheit von nur 11,3 cm angerechnet. Nur wenn der Geschädigte beweist, dass auch ein ganz besonders umsichtiger Autofahrer den Schaden nicht hätte vermeiden können (Unabwendbarkeitsnachweis), müssten die gesamten Kosten ersetzt werden, OLG Dresden, Az. 6 U 538/98
  • Eigenersparnis bei Mietwagen: Die Höhe der ersparten Eigenkosten ist auf 3 % der Mietwagenkosten zu schätzen. Die seit etwa 1970 in der Rechtsprechung geschätzte Eigenersparnis auf pauschal 15 - 20 % bedarf unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung wegen längerer Wartungsintervalle und höherer Gesamtlaufleistungserwartungen der Korrektur, AG Beckum, Az. 13 C 402/99
  • Eigenersparnis bei Mietwagen: Bei den Mietwagenkosten ist im Wege der Vorteilsausgleichung ein Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 3 % vorzunehmen, AG Hohenstein-Ernstthal, Az. 2 C 1774/99
  • Glatteis: Der Verletzte eines Glatteisunfalls hat die Existenz eines verkehrspflichtwidrig bestehenden Zustandes darzulegen und zu beweisen. Dafür reicht der Nachweis eines Glättezustandes im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen aus. Ob vom Beginn der Eisbildung bis zum Unfallzeitpunkt soviel Zeit verstrichen war, dass der Streupflichtige bereits reagiert haben musste, gehört zu dessen Entlastungsvortrag, OLG Celle, Az. 9 U 121/99
  • Großflächige Anwohnerparkzonen nicht zulässig: Eine großflächige Anwohnerparkzone (vorliegend in der Kölner Innenstadt, ca. 850 m x 530 m) ist nicht von §6 Abs. 1 Nr. 14 StVG gedeckt, da es sich hier um eine Ausnahmevorschrift handle. Die Anordnung eines Anwohnerparkgebietes setzt vielmehr voraus, dass eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellplatz gegeben ist; ein derartiger Nahbereich umfasst in aller Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen, BVG, Az. 3 C 11/97
  • Gutachterkosten: Bei Reparaturkosten über 1000 Mark ist nicht von einem geringfügigen Schaden auszugehen, deshalb ist es für den Geschädigten von Interesse, ob eine Wertminderung vorliegt. Bei 1348 Mark Reparaturkosten sind daher die Sachverständigenkosten zu ersetzen. Es liegt kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor, AG Chemnitz, DAR 98, 202

·        Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts: Nicht immer muss ein Temposünder, der innerorts mehr als 30 km/h zu schnell war, mit einem Fahrverbot rechnen. Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in eine korrekt ausgeschilderte Tempo-30-Zone eingefahren und hatte sich dort längere Zeit aufgehalten. Beim Wegfahren hatte der ortsunkundige Verkehrsteilnehmer nicht mehr an die Tempo-30-Zone gedacht und war prompt mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden. In einem solchen Fall sei auf ein Fahrverbot zu verzichten, wenn der Grund für das zu schnelle Fahren vor allem in der Vergesslichkeit des Fahrers liegt und deshalb eine verkehrserzieherische Einwirkung auf den Temposünder, wie es ein Fahrverbot an sich darstellt, nicht erforderlich ist, OLG Hamm, Az. 2 Ss Owi 1422/96

  • Kein Fahrverbot trotz vorsätzlichem Rotlichtverstoß: Wer in einem nur einspurig befahrbaren, überschaubaren Baustellenbereich um 2 Uhr nachts ohne Gefährdung des Gegenverkehrs vorsätzlich an einer auf Rot geschalteten Ampel vorbeifährt, begeht keinen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß, selbst wenn die Ampel bereits seit zwölf Sekunden Rot zeigt, BayObLG, Az. 2 ObOWi 672/95
  • Linksabbieger: Dem entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer ist das gegenüber dem Linksabbieger zustehende Vorrecht nicht dadurch genommen, dass er mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit in den mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h versehenen Einmündungsbereich einfährt, OLG Zweibrücken,Az. 1 U 135/99
  • Merkantiler Minderwert: Ist das Fahrzeug älter als fünf Jahre, ist gleichwohl ein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes anzunehmen, da das Vorliegen eines Unfalls sich nachteilig auf die Preisbildung beim Verkauf auswirkt, AG Hattingen, Az. 46 C 89/00
  • Mitverschulden eines zu schnell fahrenden Autofahrers: Wer innerorts Tempo 50 erheblich überschreitet, haftet bei einer Karambolage mit einem Fußgänger auch dann (vorliegend zu 4/9), wenn dieser die Straße unachtsam überquert, LG Köln, Az.: 29 O 317/94
  • Nachbessern nur wenn vereinbart: Nur wenn sich der Autohändler beim Kauf eines Neuwagens vertraglich das Recht vorbehalten hat, mögliche Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen, muß der Käufer dies akzeptieren. Andernfalls hat er bei erheblichen Mängeln das Recht, das Fahrzeug zurückzugeben (Wandlung) oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen, BGH, Az. VIII ZR 252/95
  • Nässe auf Gehweg: Der Fußgänger, der auf nassem Kopfsteinpflaster schnell läuft, handelt nicht schuldhaft. Ihn trifft keine Ersatzpflicht, wenn er zu Fall kommt und dabei auf einen Verkaufstisch zahlreiche zum Verkauf angebotenen Gegenstände zerstört oder beschädigt, OLG Köln, Az.1 W 6/00
  • Nutzungsausfallentschädigung: Bekommt ein Unfallgeschädigter durch seine Reparaturwerkstatt wegen Verzögerung der Reparatur für die Dauer der Verzögerung kostenlos einen Ersatzwagen gestellt, so braucht sich der Geschädigte diesen Vorteil gegenüber dem Schädiger nicht anrechnen lassen und hat gleichwohl Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Reparaturdauer, da das Opfer anderer den Schädiger nicht entlasten soll, AG Görlitz, Az.1 C 1102/96
  • Radwege: Auch Wege, die nicht ausdrücklich als Radweg gekennzeichnet sind, dürfen von Radfahrern benutzt werden, soweit sie nicht ausdrücklich als Gehweg ausgewiesen oder erkennbar sind, wobei insoweit auch auf die äußere Gestaltung (Pflasterung, Plattenbelag, Bordstein oder andere Trennlinie) abzuheben ist, OLG Karlsruhe, 9 U 78/99
  • Rechts-vor-Links: Wenn ein Autofahrer den unmittelbaren verkehrsberuhigten Bereich einer Straße verlassen hat, kann er beim Einfahren in eine andere Straße nicht auf die "Rechts-vor-Links-Regelung" pochen, LG Gießen, Az. 1 S 216/95
  • Reparaturkosten: Unabhängig davon, ob nach der Berechnung des Sachverständigen die kalkulierten Reparaturkosten unter der 130 %-Grenze liegen, hat der Geschädigte dann Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten bei ordnungsgemäßer und zeitwertgerechter Reparatur die 130 %-Grenze nicht überschreiten, AG Hof, Az. 14 C 326/99

·       Schadensersatz: Setzt ein Autofahrer mit seinem auf sieben Zentimeter tiefer gelegten BMW bei der Parkplatzeinfahrt eines Getränkeladens auf, so kann er eventuelle Schäden (1600 Euro durch abgerissenen Auspuff) nicht beim Inhaber des Geschäfts geltend machen. Wer sich "gewollt den Boden nähert", der kann nicht verlangen, dass sein Fahrzeug geschützt oder vor der Gefahr gewarnt wird, urteilten die Richter, Landgericht Coburg, 32 S 87/03

  • Schadensersatz bei Wildunfall: Ein Wildunfall mit einem Kleintier muss von der Teilkaskoversicherung nicht automatisch reguliert werden, es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Wild zwar beteiligt war, aber es entweder nicht zur Berührung kam oder der Zusammenstoss passierte, aber keinen Einfluss auf den Unfallverlauf hat, OLG Köln, Az. 9 U 125/99

·        Schlagloch: Der Straßenbenutzer muss nicht vor Schäden gewarnt werden, die er bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Beachtung der gebotenen Aufmerksamkeit selbst abwenden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet nicht für Schäden an einem Fahrzeug, das beim Befahren eines unbefestigten und mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgeschilderten Baustellenabschnitts in ein Schlagloch geraten ist, OLG Rostock, Az. 1 U 169/98

  • Schmerzensgeld: Die zeitliche Beschränkung eines Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist ebenso unzulässig wie auf die Zeit bis zur letzten mündlichen Verhandlung. Zur Abdeckung der Verwirklichung eines schon erkennbaren, aber noch offenen Risikos besteht die Möglichkeit des Feststellungsantrages, OLG Hamm, Az. 9 U 204/99
  • Streit um einenParkplatz: Wenn ein Fußgänger eine Parklücke für ein noch nicht eingetroffenes Auto freihalten will und deshalb einen anderen Pkw-Fahrer am Parken hindert, ist dies rechtswidrig. Der PKW-Fahrer ist dennoch nicht berechtigt, dem Störenfried zu drohen und ihm tatsächlich gegen die Beine zu rollen. Er kann für sich kein Notwehrrecht geltend machen und macht sich daher der Körperverletzung strafbar, BayObLG, Az. 2 St RR 239/99
  • Überholen: Wer auf einer Straße mit Gegenverkehr zum Überholen ansetzt, muss unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines möglicherweise entgegen kommenden Fahrzeugs die gesamte notwendige Strecke übersehen können, OLG Hamm, Az. 13 U 111/99
  • Umfang der Schadensersatzpflicht: Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auch bei einer aussergerichtlichen Schadensregulierung auf Folgeschäden, die durch die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchses entstehen. Grundsätzlich davon erfasst sind die Anwaltskosten, AG Düsseldorf, Az. 41 C 1819/00
  • Unfallverursachung durch Falschparken: Wer durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Falschparken - hier entgegen § 12 Abs.3 Nr.3 StVO am Ende einer Sackgasse an einer Engstelle - einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden in Höhe von 70%. AG Dortmund, Az. 125 C 2314/00
  • Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers: Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein Fahrzeug regelmäßig auf Unfallspuren hin untersuchen, bevor er es weiterverkauft. Stellt er dabei einen nicht offensichtlich unbedeutenden Unfallschaden fest, muss er den Käufer ungefragt davon unterrichten. Ist eine solche Untersuchung zwischen Ankauf und Weiterveräußerung nicht möglich, hat er dies dem Kunden ebenfalls ungefragt mitzuteilen, OLG Köln, Az. 19 U 106/95

Links zum Verkehrsrecht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gesetze / Verordnungen:

 

 

 

 


 

home


©2002 by RA J.-P. Elwing, Stuttgart, Germany