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Urteile zum Verkehrsrecht:
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Abbremsen: Ein Fahrzeugfahrer, der bei Grünlicht losfährt
und dann sogleich wieder stark abbremst mit der Folge, daß das nachfolgende
Fahrzeug deshalb auffährt, haftet mit einer Quote von 75%. Obwohl ein
Sicherheitsabstand beim Anfahren an Ampeln nicht erforderlich ist, ist
die Anforderung an Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft des nachfahrenden
Fahrzeugs besonders hoch. Der Vorausfahrende darf nach § 4 I 2 StVO nicht
ohne zwingenden Grund stark bremsen. Der Nachfahrende muß nach § 1 StVO
bei einem Aufschließen auf das vorausfahrende Fahrzeug mit besonderer Aufmerksamkeit
und erhöhter Bremsbereitschaft fahren (AG Moers SP 05,370).
- Abrechnung nach Gutachten oder
Kostenvoranschlag: Bei fiktiver Abrechnung sind die Verrechnungssätze
einer Fachwerkstatt maßgeblich. Eine Rückführung auf die mittleren
ortsüblichen Verrechnungssätze ist nicht vorzunehmen, AG Iserlohn, Az.
41 C 295/99
- Alkohol: Die Alkoholisierung eines
Kraftfahrers darf im Rahmen der Abwägung nach § 17 StVG nur dann
berücksichtigt werden, wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass die
Alkoholisierung für den Eintritt des Unfalls mit ursächlich geworden
ist, AG Hildesheim, Az. 18 C 51/99
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Anfahren: Wer nach einem nicht verkehrsbedingten Halt am
Fahrbahnrand anfährt, hat die Pflichten nach § 10 StVO zu beachten,
gleich ob er sich nach links wieder in den Verkehr einfädelt oder geradeaus
nach vorn losfährt (LG Berlin ZfS 04,448). Kommt es in unmittelbarem
Zusammenhang mit einem Anfahren vom Fahrbahnrand oder einem Fahrstreifenwechsel
zu einer Kollision zwischen dem Anfahrenden bzw. Wechselnden und dem
nachfolgenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für
eine schuldhafte Unfallverursachung durch den anfahrenden/Fahrstreifenwechsler
(KG MDR 08,562).
- Auffahrunfall: Der gegen den Auffahrenden
sprechende Anscheinsbeweis eines verschuldeten Unfalls wird nicht
dadurch entkraftet, dass das vorausfahrende Fahrzeug schlecht erkennbare
Bremslichter hatte, AG Greiz, Az. 1 C 734/99
- Aufsichtspflicht der Eltern: Eine
Verletzung der Aufsichtspflicht über einen fünfjährigen Jungen liegt
nicht vor, wenn das Kind mit seinem Fahrrad direkt vor dem Elternhaus in
einer ruhigen Wohnstraße spielt, bisher nicht durch Zerkratzen von Autos
aufgefallen ist, in halbstündigen Abständen von der Mutter als
Aufsichtspflichtige überwacht wird und trotzdem ein Fahrzeug dabei
zerkratzt wird, LG Bayreuth, DAR 98,143
- Aufwendungsersatz: Ein Unfallgeschädigter
kann nur Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich
denkender Mensch in seiner Lage machen würde. Zu Aufwendungen dieser Art
gehört die Miete eines Ersatzfahrzeuges für ca. 3 Wochen nicht, wenn dem
Geschädigten mehrere andere Pkw zur Verfügung stehen, die ohne weiteres
hätten benutzt werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn das
Unfallfahrzeug nur wenig gefahren worden ist, OLG Köln, Az. 19 U 60/99
- Bodenwellen: Auch auf den Straßen in den neuen
Bundesländern dürfen Autofahrer grundsätzlich darauf vertrauen,dass sie
ihr Fahrzeug bei angepasstem Tempo ungefährdet von Bodenunebenheiten
fahren können.Trotzdem mußte der Autofahrer, der mit seinem Wagen in
einer 21 cm tiefen Bodenwelle hängengeblieben war, ein Viertel der
Reparaturkosten selbst zahlen. Ihm wurde die Betriebsgefahr der bei
diesem Wagentyp serienmäßigen Mindestbodenfreiheit von nur 11,3 cm
angerechnet. Nur wenn der Geschädigte beweist, dass auch ein ganz
besonders umsichtiger Autofahrer den Schaden nicht hätte vermeiden
können (Unabwendbarkeitsnachweis), müssten die gesamten Kosten ersetzt
werden, OLG Dresden, Az. 6 U 538/98
- Eigenersparnis bei Mietwagen: Die Höhe der
ersparten Eigenkosten ist auf 3 % der Mietwagenkosten zu schätzen. Die
seit etwa 1970 in der Rechtsprechung geschätzte Eigenersparnis auf
pauschal 15 - 20 % bedarf unter Berücksichtigung der technischen
Entwicklung wegen längerer Wartungsintervalle und höherer
Gesamtlaufleistungserwartungen der Korrektur, AG Beckum, Az. 13 C 402/99
- Eigenersparnis bei Mietwagen: Bei den
Mietwagenkosten ist im Wege der Vorteilsausgleichung ein Abzug wegen
ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 3 % vorzunehmen, AG
Hohenstein-Ernstthal, Az. 2 C 1774/99
- Glatteis: Der Verletzte eines
Glatteisunfalls hat die Existenz eines verkehrspflichtwidrig bestehenden
Zustandes darzulegen und zu beweisen. Dafür reicht der Nachweis eines
Glättezustandes im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen aus. Ob
vom Beginn der Eisbildung bis zum Unfallzeitpunkt soviel Zeit
verstrichen war, dass der Streupflichtige bereits reagiert haben musste,
gehört zu dessen Entlastungsvortrag, OLG Celle, Az. 9 U 121/99
- Großflächige Anwohnerparkzonen nicht
zulässig: Eine großflächige Anwohnerparkzone (vorliegend in der Kölner
Innenstadt, ca. 850 m x 530 m) ist nicht von §6 Abs. 1 Nr. 14 StVG
gedeckt, da es sich hier um eine Ausnahmevorschrift handle. Die
Anordnung eines Anwohnerparkgebietes setzt vielmehr voraus, dass eine
enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellplatz gegeben
ist; ein derartiger Nahbereich umfasst in aller Regel nicht mehr als
zwei bis drei Straßen, BVG, Az. 3 C 11/97
- Gutachterkosten: Bei Reparaturkosten über
1000 Mark ist nicht von einem geringfügigen Schaden auszugehen, deshalb
ist es für den Geschädigten von Interesse, ob eine Wertminderung
vorliegt. Bei 1348 Mark Reparaturkosten sind daher die Sachverständigenkosten
zu ersetzen. Es liegt kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht
vor, AG Chemnitz, DAR 98, 202
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Kein
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts:
Nicht immer muss ein Temposünder, der innerorts mehr als 30 km/h zu schnell
war, mit einem Fahrverbot rechnen. Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in
eine korrekt ausgeschilderte Tempo-30-Zone eingefahren und hatte sich dort
längere Zeit aufgehalten. Beim Wegfahren hatte der ortsunkundige Verkehrsteilnehmer
nicht mehr an die Tempo-30-Zone gedacht und war prompt mit überhöhter
Geschwindigkeit erwischt worden. In einem solchen Fall sei auf ein Fahrverbot
zu verzichten, wenn der Grund für das zu schnelle Fahren vor allem in der
Vergesslichkeit des Fahrers liegt und deshalb eine verkehrserzieherische
Einwirkung auf den Temposünder, wie es ein Fahrverbot an sich darstellt,
nicht erforderlich ist, OLG Hamm, Az. 2 Ss Owi 1422/96
- Kein Fahrverbot trotz vorsätzlichem
Rotlichtverstoß: Wer in einem nur einspurig befahrbaren, überschaubaren
Baustellenbereich um 2 Uhr nachts ohne Gefährdung des Gegenverkehrs
vorsätzlich an einer auf Rot geschalteten Ampel vorbeifährt, begeht
keinen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß, selbst wenn die Ampel
bereits seit zwölf Sekunden Rot zeigt, BayObLG, Az. 2 ObOWi 672/95
- Linksabbieger: Dem entgegenkommenden
Verkehrsteilnehmer ist das gegenüber dem Linksabbieger zustehende
Vorrecht nicht dadurch genommen, dass er mit wesentlich überhöhter
Geschwindigkeit in den mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h
versehenen Einmündungsbereich einfährt, OLG Zweibrücken,Az. 1 U 135/99
- Merkantiler Minderwert: Ist das Fahrzeug
älter als fünf Jahre, ist gleichwohl ein Anspruch auf Ersatz des
merkantilen Minderwertes anzunehmen, da das Vorliegen eines Unfalls sich
nachteilig auf die Preisbildung beim Verkauf auswirkt, AG Hattingen, Az.
46 C 89/00
- Mitverschulden eines zu schnell fahrenden
Autofahrers: Wer innerorts Tempo 50 erheblich überschreitet, haftet bei
einer Karambolage mit einem Fußgänger auch dann (vorliegend zu 4/9),
wenn dieser die Straße unachtsam überquert, LG Köln, Az.: 29 O 317/94
- Nachbessern nur wenn vereinbart: Nur wenn
sich der Autohändler beim Kauf eines Neuwagens vertraglich das Recht
vorbehalten hat, mögliche Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen, muß
der Käufer dies akzeptieren. Andernfalls hat er bei erheblichen Mängeln
das Recht, das Fahrzeug zurückzugeben (Wandlung) oder eine
Kaufpreisminderung zu verlangen, BGH, Az. VIII ZR 252/95
- Nässe auf Gehweg: Der Fußgänger, der auf
nassem Kopfsteinpflaster schnell läuft, handelt nicht schuldhaft. Ihn
trifft keine Ersatzpflicht, wenn er zu Fall kommt und dabei auf einen
Verkaufstisch zahlreiche zum Verkauf angebotenen Gegenstände zerstört
oder beschädigt, OLG Köln, Az.1 W 6/00
- Nutzungsausfallentschädigung: Bekommt
ein Unfallgeschädigter durch seine Reparaturwerkstatt wegen Verzögerung
der Reparatur für die Dauer der Verzögerung kostenlos einen Ersatzwagen gestellt,
so braucht sich der Geschädigte diesen Vorteil gegenüber dem Schädiger
nicht anrechnen lassen und hat gleichwohl Anspruch auf
Nutzungsausfallentschädigung für die gesamte Reparaturdauer, da das Opfer
anderer den Schädiger nicht entlasten soll, AG
Görlitz, Az.1 C 1102/96
- Radwege: Auch Wege, die nicht ausdrücklich
als Radweg gekennzeichnet sind, dürfen von Radfahrern benutzt werden,
soweit sie nicht ausdrücklich als Gehweg ausgewiesen oder erkennbar
sind, wobei insoweit auch auf die äußere Gestaltung (Pflasterung,
Plattenbelag, Bordstein oder andere Trennlinie) abzuheben ist, OLG
Karlsruhe, 9 U 78/99
- Rechts-vor-Links: Wenn ein Autofahrer den
unmittelbaren verkehrsberuhigten Bereich einer Straße verlassen hat,
kann er beim Einfahren in eine andere Straße nicht auf die
"Rechts-vor-Links-Regelung" pochen, LG Gießen, Az. 1 S 216/95
- Reparaturkosten: Unabhängig davon, ob nach
der Berechnung des Sachverständigen die kalkulierten Reparaturkosten
unter der 130 %-Grenze liegen, hat der Geschädigte dann Anspruch auf
Erstattung der Reparaturkosten, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten
bei ordnungsgemäßer und zeitwertgerechter Reparatur die 130 %-Grenze
nicht überschreiten, AG Hof, Az. 14 C 326/99
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Schadensersatz: Setzt ein Autofahrer mit seinem auf sieben
Zentimeter tiefer gelegten BMW bei der Parkplatzeinfahrt eines Getränkeladens
auf, so kann er eventuelle Schäden (1600 Euro durch abgerissenen Auspuff)
nicht beim Inhaber des Geschäfts geltend machen. Wer sich "gewollt den
Boden nähert", der kann nicht verlangen, dass sein Fahrzeug geschützt
oder vor der Gefahr gewarnt wird, urteilten die Richter, Landgericht Coburg,
32 S 87/03
- Schadensersatz bei Wildunfall: Ein
Wildunfall mit einem Kleintier muss von der Teilkaskoversicherung nicht
automatisch reguliert werden, es besteht kein Versicherungsschutz,
wenn Wild zwar beteiligt war, aber es entweder nicht zur Berührung
kam oder der Zusammenstoss passierte, aber keinen Einfluss auf den
Unfallverlauf hat, OLG Köln, Az. 9 U 125/99
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Schlagloch:
Der Straßenbenutzer muss nicht vor Schäden gewarnt werden, die er bei
zweckgerechter Benutzung der Straße und Beachtung der gebotenen
Aufmerksamkeit selbst abwenden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet
nicht für Schäden an einem Fahrzeug, das beim Befahren eines unbefestigten
und mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgeschilderten
Baustellenabschnitts in ein Schlagloch geraten ist, OLG Rostock, Az. 1 U
169/98
- Schmerzensgeld: Die zeitliche Beschränkung
eines Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum
ist ebenso unzulässig wie auf die Zeit bis zur letzten mündlichen
Verhandlung. Zur Abdeckung der Verwirklichung eines schon erkennbaren,
aber noch offenen Risikos besteht die Möglichkeit des
Feststellungsantrages, OLG Hamm, Az. 9 U 204/99
- Streit um einenParkplatz: Wenn ein
Fußgänger eine Parklücke für ein noch nicht eingetroffenes Auto
freihalten will und deshalb einen anderen Pkw-Fahrer am Parken hindert,
ist dies rechtswidrig. Der PKW-Fahrer ist dennoch nicht berechtigt, dem
Störenfried zu drohen und ihm tatsächlich gegen die Beine zu rollen. Er
kann für sich kein Notwehrrecht geltend machen und macht sich daher der
Körperverletzung strafbar, BayObLG, Az. 2 St RR 239/99
- Überholen: Wer auf einer Straße
mit Gegenverkehr zum Überholen ansetzt, muss unter Berücksichtigung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit eines möglicherweise entgegen kommenden
Fahrzeugs die gesamte notwendige Strecke übersehen können, OLG
Hamm, Az. 13 U 111/99
- Umfang der Schadensersatzpflicht: Die
Schadensersatzpflicht erstreckt sich auch bei einer aussergerichtlichen
Schadensregulierung auf Folgeschäden, die durch die Geltendmachung des
Schadensersatzanspruchses entstehen. Grundsätzlich davon erfasst sind
die Anwaltskosten, AG Düsseldorf, Az. 41 C 1819/00
- Unfallverursachung durch Falschparken: Wer
durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Falschparken - hier
entgegen § 12 Abs.3 Nr.3 StVO am Ende einer Sackgasse an einer Engstelle
- einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden in Höhe von 70%. AG
Dortmund, Az. 125 C 2314/00
- Untersuchungspflicht des
Gebrauchtwagenhändlers: Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein Fahrzeug
regelmäßig auf Unfallspuren hin untersuchen, bevor er es weiterverkauft.
Stellt er dabei einen nicht offensichtlich unbedeutenden Unfallschaden
fest, muss er den Käufer ungefragt davon unterrichten. Ist eine solche
Untersuchung zwischen Ankauf und Weiterveräußerung nicht möglich, hat er
dies dem Kunden ebenfalls ungefragt mitzuteilen, OLG Köln, Az. 19 U
106/95
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