Schuldenfrei in 6 Jahren durch die gesetzliche Verbraucher- oder Privatinsolvenz
Kurzfristige Termine, auch mit gerichtlichem Beratungshilfeschein

In Deutschland sind mehr als 3. Millionen Haushalte überschuldet. In der Schuldnerberatung bedeutet †berschuldung eine Situation, in der es der betroffenen Person nicht mšglich ist, ihre Schulden innerhalb eines Ÿberschaubaren Zeitraums unter Einsatz vorhandenen Vermšgens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefŠhrden. Seit 1999 gibt es die Möglichkeit der Privatinsolvenz, mit deren Hilfe man sich in sechs Jahren völlig entschulden kann. Aus Unwissenheit oder Scham scheuen viele Menschen dennoch davor zurück, den ersten Schritt zur Entschuldung zu machen. So nachvollziehbar es ist,dass man seine Zahlungsunfähigkeit nicht offenbaren möchte, so unsinnig ist es das Problem nur vor sich herzuschieben.

Denn wenn Ratenzahlungen auf di Schulden geleistet werden, so macht dies im Hinblick auf eine Entschuldung nur Sinn, wenn die Raten höher als die anfallenden Zinsen sind und die Tilgung eine Rückführung der Schulden in einem überschaubaren Zeitraum erwwarten läßt. Wenn man z.B. Schulden in Höhe von 30.000 EUR hat, so fallenim Jahr mit üblichen Zinssätzen von mindestens 10 % gut 3.000 EUR Zinsen an. Wenn dieser Betrag nicht jährlich bezahlt wird, werden die Schulden immer mehr. Dann kann es meist nur noch schlimmer werden, wenn Arbeitslosigkeit oder Trennung vom Ehepartner drohen oder wichtige Haushaltsgegenstände kaputt gehen. Diese ausweglose Situation muss jetzt nicht mehr hingenommen werden, da jeder ein Recht darauf hat, finanziell noch einmal von vorne zu beginnen.

Was ist Verbraucherinsolvenz ?


Wer überschuldet ist, kann seit Anfang 1999 seine Schulden erlassen bekommen, indem er ein sogenanntes Insolvenzverfahren durchläuft. Unterschieden wird zwischen der sogenannten Regelinsolvenz für Selbständige und Schulden aus selbständiger Tätigkeit und der Verbraucherinsolvenz für Privatleute. Dazu ist eine 6-jährige Wohlverhaltensperiode zu durchlaufen, in der der Schuldner versuchen muss, durch zumutbare (Vollzeit-)Arbeit seine Schuld abzutragen. Dem Schuldner verbleibt dabei der unpfändbare Teil seines Arbeitseinkommens. Zusätzlich muss der Schuldner sein verwertbares Vermögen einsetzen.


Der vorgschriebene außergerichtliche Einigungsversuch vor der Verbraucherinsolvenz

Bevor der Schuldner das gerichtliche Insolvenzverfahren in Anspruch nimmt, muss er einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen haben, der von einer geeigneten Stelle bescheinigt wird. Solche geeignete Stellen sind wir als Anwälte. Diesen Einigungsversuch führen wir nach den Grundsätzen durch, die auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren zur Anwendung kämen. Wir bieten deshalb den Gläubigern für die Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren das pfändbare Einkommen an. Scheitert dieser Einigungsversuch, erhält der Schuldner von uns eine Bescheinigung über das Scheitern und er kann das gerichtliche Insolvenzverfahren mit der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode beginnen.

Was kostet der von uns durchgeführte außergerichtliche Einigungsversuch ?

Zunächst vereinbaren wir ein erstes Beratungsgespräch, das für Personen mit Arbeitseinkommen EUR 58 in bar kostet. Bei geringem Einkommen oder bei Arbeitslosigkeit kostet das Gespräch EUR 10 in bar zuzüglich eines Beratungshilfescheins, den Sie vom Amtsgericht Ihres Wohnortes bekommen. In diesem ersten Gespräch wird die Schuldensituation abgeklärt, sowie die Frage, ob ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist. Der Beratungshilfeschein deckt dabei auch unsere Gebühren für den anschließenden außergerichtlichen Einigungsversuch ab. Wird Ihnen der Beratungshilfeschein verweigert, müssen Sie mit Kosten von ca. 300 EUR bis ca. 750 EUR rechnen, je nach Anzahl der Gläubiger und Verlauf des Verfahrens.

Die Alternative zum 6-jährigen Verfahren, wenn Verwandte oder Freunde Geld geben

Alternativ existiert die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Einigungsversuch durch eine Einmalzahlung zu unternehmen. In der Regel kommt die Einmahlzahlung in Betracht, wenn ein Bekannter oder Verwandter Geld zur Verfügung stellt, um es dem Schuldner zu ermöglichen, nach der Einmalzahlung an die Gläubiger wieder ein eigenständiges Leben zu führen. Hierbei wird jdem Gläubiger ein Anteil an dem Gesamtbetrag angeboten, der seinem Anteil an den Gesamtschulden entspricht. Scheitert dieser Plan, erhält der Schuldner von uns ebenfalls eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs und er kann den Weg des gerichtlichen Insolvenzverfahrens mit der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode gehen.

Bei Einigungsversuchen auf der Basis einer Einmalzahlung erwarten wir, dass die dritte Person, von der das Geld für die Einmalzahlung kommt, auch unsere Kosten aufgrund einer Gebührenvereinbarung übernimmt, da unser Aufwand bei solchen Verfahren größer ist als beim oben beschriebenen normalen Verfahren.

 

 

Endlich keine Schulden mehr!

Neue Chance für Schuldner: Wie Sie nach 6 Jahren aus den Miesen sind.

Kasse leer, Konto gepfändet, Karte gesperrt: Jeder zehnte deutsche Haushalt (2,8 Millionen) sitzt so tief im Schuldensumpf, dass er sich aus eigener Kraft nicht mehr daraus befreien kann. Doch es gibt Hoffnung. Durch einen so genannten Privatkonkurs kann man sich theoretisch in wenigen Jahren aller Schulden entledigen. Eine neue Regelung in diesem Gesetz macht das jetzt noch einfacher. Wie es geht, wie man Überschuldung vorbeugt:

· Wie funktioniert ein Privatkonkurs? Er muss bei Gericht beantragt werden und bedeutet: Wer sieben Jahre lang jede zumutbare Arbeit annimmt und seinen Lohn bis auf den pfändungsfreien Teil an die Gläubiger zurückzahlt, ist danach alle seine Altschulden los. Das Verfahren wurde jetzt gestrafft. Die Wohlverhaltensphase beträgt künftig nur noch sechs Jahre.

· Gibt es weitere Verbesserungen? Ja. Antragssteller auf einen Privatkonkurs mussten oft Prozesskosten von bis zu 2500 EUR auf einen Schlag im Voraus an die Gerichte zahlen. Da viele Betroffene das Geld nicht hatten, blieben sie im Schuldenturm sitzen. Künftig können die Gerichtskosten gestundet werden. Sie müssen erst dann bezahlt werden, wenn alle Altschulden erlassen sind.

· Kommt auf Gerichte jetzt eine Flut von Anträgen zu? Im letzten Jahr wurden rund 9500 Insolvenzverfahren eröffnet. Durch die Neuregelung wird mit vier Mal so viel Verfahren wie bisher gerechnet.

· Wie kann ich Überschuldung vorbeugen? Kredit: Raten richtig berechnen. Vom Jahreseinkommen alle jährlichen Fix- und Lebenshaltungskosten abziehen (z.B. Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Urlaub etc.). Die Summe, die übrig bleibt, sollte 5 bis 10 Prozent größer sein als die Höhe der Kreditraten. Kreditunfall einplanen: Arbeitslosigkeit und Scheidung sind häufigste Ursachen für Überschuldung – sie können jeden treffen. Bei der Darlehenaufnahme bedenken!

Quelle: Bild-Woche