ONLINE-FORDERUNGSBEITREIBUNG (ONLINE-INKASSO)

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Elwing ist seit ihrer Gründung insbesondere auch im Bereich der Beitreibung von Außenständen tätig.

Wenn Sie bereits Mandant der Rechtsanwaltskanzlei sind bzw. waren und sich einen persönlichen Identifikations-Code haben geben lassen, können Sie uns mit Hilfe des Beitreibungsformulars auch online mit der Beitreibung von notleidenden Forderungen (=Forderungen, die trotz Mahnung noch nicht bezahlt wurden) beauftragen.

Während bei einer vollständig erfolgreichen Beitreibung der Schuldner die Hauptforderung nebst Zinsen und auch die angefallenen Kosten und Anwaltsgebühren begleicht, bedeuten nur teilweise erfolgreiche und erst recht gänzlich erfolglose Beitreibungsversuche für Gläubiger ein erhebliches Kostenrisiko.

Sofern die Forderung gegen einen in Deutschland ansässigen Schuldner geltend gemacht wird, richten sich die anfallenden Kosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie dem GKG (Gerichtskostengesetz) und den weiteren in Frage kommenden Kostenvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit es sich um einen nicht in Deutschland wohnhaften Schuldner handelt, richten sich die anfallenden Kosten zudem nach den einschlägigen Kostenvorschriften des Staates, in dem der Schuldner beheimatet ist.

Sollten Sie noch keinen persönlichen Identifikations-Code besitzen, können Sie einen persönlichen Identifikations-Code beantragen, indem Sie sich das PIC-Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben, und postalisch an die Rechtsanwaltskanzlei Elwing versenden.

Bitte füllen Sie das Beitreibungsformular soweit es auf die durchzusetzende Forderung zutrifft, sorgfältig und vollständig aus, lediglich die mit * gekennzeichneten Angaben sind nicht zwingend erforderlich, können jedoch unter Umständen hilfreich sein!