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Die Rechtsanwaltskanzlei Elwing ist seit ihrer Gründung insbesondere
auch im Bereich der Beitreibung von Außenständen tätig.
Wenn Sie bereits Mandant der Rechtsanwaltskanzlei sind bzw. waren und
sich einen persönlichen Identifikations-Code haben geben lassen,
können Sie uns mit Hilfe des Beitreibungsformulars
auch online mit der Beitreibung von notleidenden Forderungen (=Forderungen,
die trotz Mahnung noch nicht bezahlt wurden) beauftragen.
Während bei einer vollständig erfolgreichen Beitreibung der
Schuldner die Hauptforderung nebst Zinsen und auch die angefallenen
Kosten und Anwaltsgebühren begleicht, bedeuten nur teilweise erfolgreiche
und erst recht gänzlich erfolglose Beitreibungsversuche für
Gläubiger ein erhebliches Kostenrisiko.
Sofern die Forderung gegen einen in Deutschland ansässigen Schuldner
geltend gemacht wird, richten sich die anfallenden Kosten nach dem RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie dem GKG (Gerichtskostengesetz)
und den weiteren in Frage kommenden Kostenvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland.
Soweit es sich um einen nicht in Deutschland wohnhaften Schuldner handelt,
richten sich die anfallenden Kosten zudem nach den einschlägigen
Kostenvorschriften des Staates, in dem der Schuldner beheimatet ist.
Sollten Sie noch keinen persönlichen Identifikations-Code
besitzen, können Sie einen persönlichen Identifikations-Code
beantragen, indem Sie sich das PIC-Formular
ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben, und postalisch an die
Rechtsanwaltskanzlei Elwing versenden.
Bitte füllen Sie das
Beitreibungsformular soweit
es auf die durchzusetzende Forderung zutrifft, sorgfältig
und vollständig aus, lediglich die
mit * gekennzeichneten Angaben sind nicht zwingend erforderlich, können
jedoch unter Umständen hilfreich sein!
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