Familienrecht: 

 

Hier finden Sie rechtliche Informationen

 

·       zum Eherecht

·       zur Scheidung

·       zum Unterhalt

·       zum Sorgerecht

·       zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

·       zum Versorgungsausgleich

·       zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft

·       zur Lebenspartnerschaft

·       zum Recht der Familie

·       zur Abstammung

·       zur Adoption

·       und zum familiengerichtliche Verfahren.

 

Ca. jede dritte Ehe wird geschieden. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf die Familie, insbesondere auf die Kinder und die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern, auf die Rechtsbeziehungen der Eltern zueinander und die wechselseitigen Ansprüche.

 

Nicht erst mit der Trennung und Scheidung ergibt sich die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen, dies sollte vielmehr bereits vor der Eheschließung geschehen.

 

Die Ehe ist heutzutage aber nicht mehr die allein anerkannte Form des Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Stark zugenommen hat in den letzten Jahrzehnten die Anzahl derer, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Gleiches gilt für homosexuelle Lebensgemeinschaften, deren Rechtsstellung  jüngst mit der eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gestärkt wurde. Auch in diesen fällen empfiehlt es sich frühzeitig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen um etwaaigen Konflikten vorzubeugen.

 

Die unter den oben aufgeführten Links zu findenden Informationen können einen ersten Einblick geben,  die anwaltliche Beratung wird sich im konkreten Fall aber dadurch kaum ersetzen lassen.

 

Dies schon deshalb, weil im Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist.

 

Aber auch im übrigen ist das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt meist unerlässlich ist.

 

 


 

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