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Familienrecht:
Hier
finden Sie rechtliche Informationen
· zum Eherecht
· zur Scheidung
· zum Unterhalt
· zum Sorgerecht
· zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
· zum Versorgungsausgleich
· zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft
· zur Lebenspartnerschaft
· zum Recht der Familie
· zur Abstammung
· zur Adoption
· und zum familiengerichtliche Verfahren.
Ca.
jede dritte Ehe wird geschieden. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf die
Familie, insbesondere auf die Kinder und die Beziehung der Kinder zu ihren
Eltern, auf die Rechtsbeziehungen der Eltern zueinander und die wechselseitigen
Ansprüche.
Nicht
erst mit der Trennung und Scheidung ergibt sich die Notwendigkeit, sich mit dem
Familienrecht auseinander zu setzen, dies sollte vielmehr bereits vor der
Eheschließung geschehen.
Die
Ehe ist heutzutage aber nicht mehr die allein anerkannte Form des
Zusammenlebens zwischen zwei Menschen. Stark zugenommen hat in den letzten
Jahrzehnten die Anzahl derer, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Gleiches gilt für homosexuelle Lebensgemeinschaften, deren Rechtsstellung jüngst mit der eingetragene
Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gestärkt wurde. Auch in
diesen fällen empfiehlt es sich frühzeitig, sich mit den rechtlichen
Gegebenheiten auseinanderzusetzen um etwaaigen
Konflikten vorzubeugen.
Die
unter den oben aufgeführten Links zu findenden Informationen können einen ersten
Einblick geben, die anwaltliche Beratung
wird sich im konkreten Fall aber dadurch kaum ersetzen lassen.
Dies
schon deshalb, weil im Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren
Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend
vorgeschrieben ist.
Aber
auch im übrigen ist das Familienrecht so komplex und
durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt meist unerlässlich ist.
©2002 by RA J.-P. Elwing, Stuttgart, Germany