Die Ausführung der
Holzkonstruktion eines verglasten Wintergartens in massiven Bauholz (anstelle
Leimholz) ist wegen der zu erwartenden Risse und Verwindungen sowie dadurch
verursachte Undichtigkeiten und Glasbrüche fehlerhaft. Wird ein unbeheizter
Wintergarten geplant und gebaut, muss der ausführende Handwerker das
geeignete Holz verwenden, um späteren Mängeln vorzubeugen. Es
ist nicht fachgerecht bei einem unbeheizten Wintergarten Massivholz zu verwenden,
da hierbei mit Verwindungen und Rissen zu rechnen ist. Hierdurch wiederum
kommt es zu Undichtigkeiten und Rissen in der Verglasung, was nur durch
die Verwendung von Leimholz verhindert werden kann. Daher muss der Bauhandwerker
unter Umständen auch entgegen der Beauftragung das geeignete Leimholz
verwenden. Ansonsten hat der Bauherr einen entsprechenden Schadensersatzanspruch
gegen den Bauunternehmer, OLG Düsseldorf NJW RR 1997, 274